Kosten
Ich achte auf Kostentransparenz und kläre -soweit möglich- vorab über die voraussichtlich anfallenden Kosten auf.
Mediation
Ich biete ein kostenloses und unverbindliches Eingangsgespräch (ca. 20 Minuten) an, um sich gegenseitig kennenzulernen und allgemeine Fragen zu klären.
Im Übrigen erfolgt eine Abrechnung nach Stundenaufwand. Teilweise wird die Mediation von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Die Höhe des Stundenhonorars richtet sich nach der Angelegenheit der Mediation sowie Anzahl der Teilnehmer und wird auf Anfrage mitgeteilt.
Anwaltliche Tätigkeit
Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und sind vom Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit, für welche ein Auftrag erteilt wurde, abhängig.
Dies gilt nur dann nicht, wenn hiervon abweichend eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird.
Bei Beratungstätigkeiten, Vertragsgestaltungen, Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten, Gewaltschutz sowie bei besonderen Fällen arbeite ich nach Honorarvereinbarung (Vergütung je Stundensatz), worüber ich vorab informiere.
Eine anwaltliche Erstberatung, ohne eine weitere anwaltliche Tätigkeit, kostet maximal 190,- € zzgl. Umsatzsteuer (19 %). Eine Anrechnung im Falle einer späteren Tätigkeit in der gleichen Angelegenheit kann möglich sein, gerne kann ich dies im Einzelfall sodann für Sie prüfen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären Sie bitte vorab, ob die Kosten der Erstberatung oder der jeweiligen Tätigkeit von dieser übernommen werden.